Verhaltenskodex für Lieferanten
Grundprinzipien
- Schutz unserer Umwelt
Wir verpflichten uns:
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Produkte und Dienstleistungen zu beziehen, die die Umweltbelastung minimieren,
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mit unseren Lieferanten zusammenzuarbeiten, um die Umweltauswirkungen unserer Produkte zu verstehen, und
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die kontinuierliche Bewertung bewährter Umweltpraktiken zu fördern.
- Rechtmäßiges und integres Handeln
Wir erwarten von unseren Lieferanten, dass sie die lokalen Gesetze und internationalen Standards in Bezug auf Menschenrechte, Arbeitssicherheit, Arbeitnehmerentschädigung und faire Behandlung einhalten.
- Mitarbeiter mit Würde und Respekt behandeln
Wir sind überzeugt, dass die Gleichstellung der Mitarbeiter ein grundlegendes Menschenrecht ist. Wir erwarten von allen unseren Lieferanten, dass sie ein sicheres, respektvolles und inklusives Arbeitsumfeld für ihre Mitarbeiter schaffen.
- Ein sicheres und gesundes Arbeitsumfeld für alle
Wir erwarten von unseren Lieferanten, dass sie ihre Aktivitäten so durchführen, dass die Menschenrechte gemäß internationaler Rahmenwerke, einschließlich der UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte, geachtet werden.
- Lokale Gemeinschaften respektieren und unterstützen
Wir sind überzeugt, dass jedes Unternehmen eine Verantwortung gegenüber den lokalen Gemeinschaften trägt, auf die es Einfluss hat und von denen es profitiert. Wir setzen uns dafür ein, mit Lieferanten zusammenzuarbeiten, die die Probleme der Gemeinschaften, in denen sie tätig sind, verstehen, und uns bemühen, unsere Geschäfte so zu führen, dass soziales Kapital aufgebaut und eine positive Wirkung erzielt wird.
Schutz der Umwelt
Umweltschutz
Als Mindestanforderung müssen Lieferanten alle anwendbaren umweltrechtlichen Anforderungen erfüllen und angemessene Maßnahmen ergreifen, um etwaige nachteilige Auswirkungen ihrer Produkte und Dienstleistungen auf die Umwelt zu mindern. Wenn wir einen Lieferanten als mit hoher oder mittlerer Umweltwirkung einstufen, sollte dieser über Richtlinien und Verfahren zur Bewältigung dieser Risiken verfügen.
Umweltauswirkungen
Lieferanten erkennen die Bedeutung der Berücksichtigung ökologischer Nachhaltigkeit in ihrem Geschäft und arbeiten kontinuierlich daran, die Umweltauswirkungen ihrer Tätigkeiten möglichst zu minimieren.
ESG Richtlinie
Wir streben danach sicherzustellen, dass bewährte Verfahren in Bezug auf umweltbezogene Prinzipien, Aussagen und Kennzahlen in unsere Geschäftspolitik aufgenommen werden. Wir schenken ethischer und nachhaltiger Beschaffung, der Umweltleistung sowie unseren Beziehungen zu Lieferanten und Kunden besondere Aufmerksamkeit.
Führen Sie Ihr Geschäft rechtmäßig und mit Integrität
Einhaltung von Gesetzen
Lieferanten müssen alle geltenden Gesetze, Vorschriften und Standards in den Ländern einhalten, in denen sie tätig sind und in denen sie für uns tätig werden. Lieferanten werden ihre Geschäfte auf ehrliche und ethische Weise führen.
Bestechung und Korruption
Wir haben Null-Toleranz gegenüber jeglicher Form von Bestechung, Korruption, Erpressung, Betrug, Diebstahl oder Unterschlagung. Alle unsere Suppliers müssen alle anwendbaren Anti-Bestechungsgesetze einhalten und genaue Aufzeichnungen führen, die ihre Transaktionen korrekt widerspiegeln und keine falschen oder irreführenden Angaben enthalten.
Interessenkonflikte
Wir erwarten von unseren Lieferanten, dass sie alle Interessenkonflikte in allen geschäftlichen Beziehungen offenlegen. Lieferanten müssen alle Interessenkonflikte vermeiden, die Geschäftsbeziehungen nachteilig beeinflussen können.
Jede Eigentums- oder Nutznießerbeteiligung am Geschäft eines Lieferanten (einschließlich der Unterauftragnehmer oder Vertreter eines Lieferanten) durch einen Regierungsbeamten, einen Vertreter einer politischen Partei oder einen unserer Mitarbeitenden muss uns vor Aufnahme einer Geschäftsbeziehung mit uns gemeldet werden.
Vertrauliche Informationen und Informationen über Wettbewerber
Wir erwarten von unseren Lieferanten, dass sie sämtliche Marktinformationen rechtmäßig beschaffen und nutzen und dabei alle anwendbaren Gesetze und Vorschriften einhalten.
Geschenke und Unterhaltung
Wir raten nachdrücklich von Geschenkübergaben ab, erkennen jedoch an, dass in begrenzten Fällen Geschenkübergaben (von nominalem Wert) in einigen Ländern und Kulturen zur Pflege geschäftlicher Beziehungen üblich sein können. Geschenkübergaben sollten selten erfolgen und stets legitim sowie mit unserem Verhaltenskodex vereinbar sein.
In keinem Fall dürfen Lieferanten von unseren Mitarbeitenden Bargeld oder geldwerte Geschenke annehmen oder diesen anbieten. Jegliche Geschenke, Unterhaltung oder Gastfreundschaft müssen stets von nominalem Wert sein und dürfen, unabhängig von der Höhe, niemals während Vertragsverhandlungen, Ausschreibungen, Angeboten oder der Zuschlagserteilung empfangen oder angeboten werden. Alle Mitarbeitenden erhalten Schulungen zu Geschenken und Gastfreundschaft und alle Mitarbeitenden sowie Vorstandsmitglieder müssen alle Geschenke in unserem Geschenkeregister offenlegen.
Sanktionen
Lieferanten müssen die anwendbaren Embargos und Handelssanktionen einhalten, einschließlich der von der EU, den UN, den USA und dem Vereinigten Königreich (oder allen sonstigen anwendbaren Gesetzen) aufrechterhaltenen Beschränkungen. Diese Gesetze verbieten Geschäfte mit eingeschränkten Ländern, Regierungen, Unternehmen und Einzelpersonen.
Finanzunterlagen, Geldwäsche, und Insiderhandel
Alle geschäftlichen und kommerziellen Transaktionen werden transparent durchgeführt und müssen genau in den Unterlagen des Lieferanten erfasst werden. Lieferanten werden Aufzeichnungen nicht fälschen und Bedingungen oder Praktiken nicht falsch darstellen. Es darf keine tatsächliche oder versuchte Beteiligung an Finanzkriminalität, Steuerhinterziehung, Erleichterung von Steuerhinterziehung und Geldwäsche geben, und Lieferanten werden Maßnahmen ergreifen, um zu verhindern, dass Finanztransaktionen von Dritten zur Geldwäsche oder zur Umgehung bzw. Erleichterung der Umgehung von Steuern genutzt werden.
Keine vertraulichen Informationen im Besitz des Lieferanten über uns oder unsere verbundenen Unternehmen dürfen verwendet werden, um sich an Insiderhandel zu beteiligen oder diesen zu unterstützen.
Bekämpfung der Ermöglichung von Steuerhinterziehung
Wir verfolgen eine Null-Toleranz-Politik gegenüber Steuerhinterziehung oder der Erleichterung von Steuerhinterziehung. Wir sind voll und ganz verpflichtet, alle Gesetze, Verordnungen, und anwendbaren Richtlinien einzuhalten, die darauf ausgelegt sind, Steuerhinterziehung und die Erleichterung von Steuerhinterziehung zu verhindern, wo immer wir, unsere Kunden, unsere Lieferanten, und unsere Geschäftspartner tätig sind. Geschäftstätigkeiten sind jederzeit so zu gestalten, dass die Möglichkeit, und das Auftreten, von Steuerhinterziehung verhindert werden.
Schutz von Informationen und Eigentum
Unsere vertraulichen Informationen, unser Know‑how und unser geistiges Eigentum müssen respektiert und geschützt werden. Jegliche personenbezogenen Daten über Einzelpersonen, wie etwa unsere Kunden oder Mitarbeiter, sind mit voller Achtung des Schutzes ihrer Privatsphäre sowie aller einschlägigen Datenschutzgesetze und -vorschriften zu behandeln. Alle von uns bereitgestellten Informationen, die nicht öffentlich zugänglich sind, gelten als vertraulich und dürfen nur für den vorgesehenen und bestimmten Zweck verwendet werden.
Wir erwarten, dass Lieferanten unsere physischen Vermögenswerte und proprietären Informationen nicht missbrauchen oder unrechtmäßig aneignen. Alle derartigen Informationen und Daten müssen vertraulich behandelt und durch geeignete organisatorische und technische Kontrollen vor unbefugtem Zugriff, Zerstörung, Nutzung, Veränderung und Offenlegung geschützt werden. Lieferanten müssen die geistigen Eigentumsrechte Dritter respektieren.
Meldung von Bedenken und Schutz vor Repressalien
Allen Mitarbeitenden (gleich, ob direkt angestellt oder nicht) stehen Mittel zur Verfügung, mit denen sie Bedenken hinsichtlich einer dieser Anforderungen vorbringen können.
Behandeln Sie die Mitarbeiter mit Würde und Respekt
Respekt am Arbeitsplatz
Wir erwarten von Lieferanten, dass sie für ihre Mitarbeitenden einen sicheren, respektvollen und inklusiven Arbeitsplatz schaffen. Alle Mitarbeitenden werden mit Respekt und Würde behandelt. Kein Mitarbeitender darf Drohungen, Mobbing oder rechtswidriger Belästigung jeglicher Art ausgesetzt sein, einschließlich emotionaler, körperlicher oder sexueller Belästigung. Wir erwarten, dass Lieferanten niemanden oder keine Gruppe von Personen in ihren Einstellungs- und Beschäftigungspraktiken, Verhaltenskodizes, Programmen, Dienstleistungen, Vergütung, Beförderung, Disziplin, Kündigung oder Pensionierung oder in irgendeinem anderen Aspekt ihrer Geschäftstätigkeit aufgrund persönlicher Merkmale oder Eigenschaften der betreffenden Person oder Gruppe diskriminieren.
Jegliche Form von Respektlosigkeit und Missbrauch gegenüber einem unserer Mitarbeitenden wird nicht toleriert.
Diversität und Inklusion
Wir erwarten von Lieferanten, dass sie ein Arbeitsumfeld schaffen, in dem alle Personen gleiche Chancen haben und mit Würde und Respekt behandelt werden. Wir ermutigen Lieferanten, eine ebenso vielfältige und globale Belegschaft anzustreben und von ihren Mitarbeitenden zu erwarten, dass sie Normen übernehmen, die eine inklusive Kultur, einen inklusiven Arbeitsplatz und eine inklusive Gemeinschaft unterstützen.
Die Arbeit erfolgt auf freiwilliger Basis
Unter keinen Umständen darf ein Lieferant Zwangsarbeit einsetzen, sei es in Form von verpflichtender oder durch Menschenhandel erworbener Arbeit, Schuldknechtschaft, vertraglich gebundener Arbeit oder anderen Formen. Geistige und körperliche Nötigung, Sklaverei und Menschenhandel sind verboten.
Ein gesunder und sicherer Arbeitsplatz
Löhne und Arbeitszeiten sind angemessen
Allen Arbeitnehmern werden faire Löhne gezahlt, die die gesetzlichen Mindeststandards oder die jeweils geltenden branchenüblichen Standards erfüllen oder übertreffen, je nachdem, welcher höher ist. Abgesehen von gesetzlich vorgeschriebenen Abzügen dürfen alle anderen Lohnabzüge nur mit der ausdrücklichen und schriftlichen Zustimmung der betroffenen Arbeitnehmer und in Übereinstimmung mit den anwendbaren Gesetzen und den internationalen Menschenrechtsstandards vorgenommen werden. Die Arbeitszeiten aller Arbeitnehmer sind angemessen, und von den Arbeitnehmern wird nicht verlangt, mehr als die regulären und die gesetzlich zulässigen Überstunden im Land ihrer Beschäftigung zu arbeiten. Alle Überstundenarbeit der Arbeitnehmer erfolgt auf freiwilliger Basis und wird im Einklang mit den einschlägigen Vorschriften vergütet.
Die Gesundheit und Sicherheit aller Mitarbeitenden sind am Arbeitsplatz geschützt
Wir erwarten von allen Lieferanten, dass sie ihren Beschäftigten einen gesunden und sicheren Arbeitsplatz bereitstellen, gemäß den örtlichen Gesetzen und Vorschriften zum Gesundheits- und Arbeitsschutz, um Unfälle und Verletzungen zu verhindern, die sich aus, in Verbindung mit oder während der Arbeit oder infolge der Tätigkeiten des Lieferanten/Arbeitgebers ergeben.
Die Arbeit wird auf der Grundlage frei vereinbarter und dokumentierter Beschäftigungsbedingungen durchgeführt
Alle Mitarbeiter - ob unbefristet, befristet oder geringfügig beschäftigt - erhalten Arbeitsunterlagen, die frei vereinbart sind und die gesetzlichen und vertraglichen Rechte der Mitarbeiter respektieren.
Alle Mitarbeiter sind vom angemessenen Alter
Unter keinen Umständen sollte ein Lieferant Personen unter dem lokal gesetzlichen Mindestalter für Arbeit oder Schulpflicht beschäftigen. Werden junge Mitarbeiter beschäftigt, dürfen sie keine Arbeiten verrichten, die geistig, körperlich, sozial oder moralisch gefährlich oder schädlich sind oder ihre Schulbildung beeinträchtigen, indem sie ihnen die Möglichkeit nehmen, die Schule zu besuchen.
Alle Beschäftigten sind frei, ihr Recht auszuüben, Gewerkschaften zu gründen und/oder ihnen beizutreten oder davon abzusehen, und kollektiv zu verhandeln
Die Rechte der Beschäftigten auf Vereinigungsfreiheit und Kollektivverhandlungen werden anerkannt und respektiert. Beschäftigte werden bei der Ausübung ihres Rechts, einer Organisation beizutreten oder sich der Mitgliedschaft zu enthalten, nicht eingeschüchtert oder belästigt.
Respektieren Sie die lokalen Gemeinschaften
Engagement in der Gemeinschaft
Wir ermutigen Lieferanten, das Wohlbefinden der lokalen Gemeinschaft durch ihre Geschäftstätigkeit zu stärken. Lieferanten müssen mit Respekt gegenüber lokalen Gemeinschaften und indigenen Völkern sowie deren Rechten und Eigentumstiteln an Eigentum und Land handeln.
Wir ermutigen Lieferanten, den kulturellen und wirtschaftlichen Kontext, in dem sie tätig sind, zu verstehen und zu beachten, sicher und verantwortungsbewusst zu handeln, das Wohlergehen der Gemeinschaften zu berücksichtigen und positive soziale und wirtschaftliche Beziehungen zu den lokalen Gemeinschaften zu fördern.
Sozialer Mehrwert
Wir erkennen den gegenseitigen Einfluss zwischen Lieferketten und Gemeinschaften an und fordern unseren Lieferanten auf, Gelegenheiten zu nutzen, Nachhaltigkeitsinitiativen in seine Lieferkette zu integrieren - indem er Werte für die Gemeinschaften schafft und eine stärker integrierte und ganzheitliche Betrachtung der Wechselwirkungen zwischen Lieferkette und Gemeinschaft bietet.