Liebe am Arbeitsplatz

Wir verbringen einen Großteil unserer Zeit am Arbeitsplatz und lernen hier immer wieder neue Menschen kennen, die oftmals ähnliche Interessen teilen. Klar, dass sich auch ab und zu Liebesbeziehungen über den Job entwickeln. Ob diese auf Gegenseitigkeit beruhen oder unbeantwortet bleiben – sind Gefühle im Spiel, ist stets Fingerspitzengefühl gefragt.

Verändertes Beziehungsverhalten

Jeder kennt das Klischee: Chef heiratet Sekretärin, Oberarzt und Krankenschwester haben ein Verhältnis. Während es früher häufiger der Fall war, dass sich über den Arbeitsplatz unterschiedliche soziale Gruppen miteinander gemischt haben, ist dies heutzutage deutlich seltener der Fall. Dank besserer Ausbildung gilt heute: gleich und gleich gesellt sich gern. So hat eine US-amerikanische Studie gezeigt, dass sich Ehepaare eher innerhalb einer Bildungsschicht suchen und finden. Ein Ort des Kennenlernens könnte der Arbeitsplatz sein.

Die rechtliche Seite

Jedoch werden besonders in den USA Liebesbeziehungen am Arbeitsplatz oftmals kritisch gesehen, wie der jüngste Fall von Steve Easterbrook, ehemaliger Vorstandsvorsitzender der Fast-Food-Kette McDonald’s, zeigt. Sein (einvernehmliches) Verhältnis mit einer Mitarbeiterin hat ihn letztendlich den Job gekostet und Anfang November 2019 international für Aufsehen gesorgt.

Und in Deutschland?

In Deutschland sind Liebesbeziehungen am Arbeitsplatz nicht verboten – sie sind Privatsache. Dabei spielt es auch keine Rolle, ob die Betroffenen auf der gleichen oder verschiedenen Hierarchiestufen stehen. Solange das Verhältnis einvernehmlich ist und beide Beteiligten volljährig sind, liegt die Beziehung in dem Ermessen der betroffenen Personen. Der Arbeitgeber hat nur dann einzugreifen, wenn die Beziehung nachweislich Einfluss auf die Arbeitsleistung der Beteiligten hat (zum Beispiel bei Streit am Arbeitsplatz), wenn es eine Bevorzugung der Partner gibt (wie Beförderungen oder Boni) oder eine Machtposition ausgenutzt wird, was selbstverständlich nicht erlaubt ist.

Sich vor dem Urteil Fremder wappnen

Dennoch können Liebesbeziehungen unter Kollegen herausfordernd sein, vor allem, wenn einer von beiden noch in einer anderen festen Beziehung ist, womöglich verheiratet ist oder Kinder hat. Meist sind diese Details auch im Kollegenkreis bekannt – wird dann publik, dass nun ein Verhältnis mit einem Kollegen besteht, sorgt dies schnell für unangenehmen Klatsch und Tratsch. Zwar gehen private Beziehungen nur die Betroffenen etwas an, aber vor der Neugier – und auch dem Urteil – anderer Menschen ist man leider nie gefeit.

Tipps für das richtige Verhalten

Am besten ist es, im Büro auch als Paar einen professionellen Umgang miteinander zu wahren. Diskretion und kein öffentliches Bekunden von Liebesschwüren oder Austauschen von Zärtlichkeiten sollte daher selbstverständlich sein, auch wenn es nicht unbedingt leicht ist, Job und Privatleben voneinander zu trennen. Es kann aber sinnvoll sein, das Verhältnis zumindest dem Vorgesetzten offen zu legen, um Transparenz zu schaffen.

Auch einen Notfallplan vorbereiten

Vielleicht ist es langfristig auch eine Überlegung wert, in eine andere Abteilung oder ein anderes Unternehmen zu wechseln. Außerdem – es mag unromantisch, aber notwendig sein – sollte man einen Plan haben, wie man bei Beziehungsende weiterarbeiten will. Beziehungen laufen stets Gefahr, auch zu enden. In einem solchen Fall ist es hilfreich, wenn das Paar bereits vorab darüber gesprochen hat, wie es mit einem solchen Fall umgehen wird – kann eine professionelle Zusammenarbeit trotz verletzter Gefühle gewahrt werden oder muss einer der beiden Betroffenen den Job wechseln? Auf diese Fragen können nur individuelle Antworten gegeben werden.

 

Liebesbeziehungen am Arbeitsplatz entstehen wahrscheinlich häufiger, als man denkt. Ob sie gut gehen und in einer langfristigen Partnerschaft enden oder kurzweilig sind und verletzte Gefühle hinterlassen – allen Beteiligten sollte vorab klar sein, dass Hindernisse auf sie zukommen und sich diesen angemessen stellen.

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